Wie kann ich meine berufliche Weiterbildung finanzieren?

Wer sich nach dem Abschluss einer ersten Ausbildung berufsbegleitend weiterbilden möchte, der muss sich zwangsläufig mit den damit häufig verbundenen Kosten auseinandersetzen.
Wir haben einige Informationen und Links gesammelt, die dabei helfen sollen, einen Überblick zu möglichen Finanzierungsmöglichkeiten zu bekommen. Neben monatlichen Modellen gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Kosten für eine berufsbegleitende Weiterbildung zu stemmen. Auch von staatlicher Seite und auf regionaler Ebene gibt es Unterstützung gesetzlicher und sogar finanzieller Natur.
1. Arbeitgeber*in einbeziehen
Nicht nur persönlich ist eine Weiterbildung wichtig und sinnvoll, auch für den bzw. die Arbeitgeber*in können aus einer kontinuierlichen Qualifizierung viele Vorteile entstehen. Dies kann dazu dienen, fachlich auf dem neusten Stand zu bleiben oder auch die eigenen Aufstiegschancen zu verbessern. Zwar besteht seitens des/der Arbeitgeber*in keinerlei Verpflichtung zur Unterstützung, jedoch sollte man auf jeden Fall im Zusammenhang mit der geplanten berufsbegleitenden Weiterbildung mit dem/der Arbeitgeber*in über eine mögliche (Teil-)Erstattung der Kosten sprechen.

2. Bildungsprämie oder Bildungsscheck beantragen
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, unter denen der Staat einen Teil der Kosten für eine berufliche Weiterbildung trägt. Beantragt werden können zum Beispiel einmal pro Kalender-Jahr ein „Prämiengutschein“ oder der „Bildungsscheck“. Beide decken die Hälfte der Kurs- und Prüfungsgebühren ab, maximal aber 500 Euro.
Prämiengutschein
Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“. Seit Juli 2017 gilt dafür in NRW die 1.000-Euro-Grenze nicht mehr, das bedeutet der Prämiengutschein ist nun auch für Weiterbildungen einsetzbar, die Kosten von 1.000 Euro überschreiten. Beantragen können den Gutschein Arbeitnehmer*innen und Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro nach einem Beratungsgespräch in einer der offiziellen Beratungsstelle. Mehr Informationen unter www.bildungspraemie.info
Ein weiterer Baustein des Programms ist der „Spargutschein“, der von Arbeitnehmer*innen aus über den Betrieb angesparten vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) finanziert werden kann. Wichtig zu wissen: Der Spargutschein darf gleichzeitig mit dem Prämiengutschein genutzt werden
Bildungsscheck NRW
Arbeitnehmer*innen (aus Betrieben mit maximal 249 Mitarbeiter*innen), Selbstständige und Berufsrückkehrer*innen die in Nordrhein-Westfalen leben oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet können sich bezüglich eines Bildungsschecks beraten lassen. Weiterbildungen im Rahmen dieser Finanzierung müssen einen engen Bezug zum Beruf des/der Antragsteller*in haben. Die Ansprechpartnerin in Nordrhein-Westfalen ist die Beratungsstelle für berufliche Weiterbildung. Kontakt unter www.weiterbildungsberatung.nrw
3. Für ein Stipendium bewerben
Unzählige Stipendiensummen werden in Deutschland jährlich nicht ausgeschöpft – denn an diese denkt man häufig gar nicht, wenn man über mögliche Finanzierungswege nachdenkt. Aber die meisten richten sich eben nicht nur an die besten Absolvent*innen, sondern fördern nach ganz unterschiedlichen Bedingungen. Neben zahlreichen Stiftungen – eine übersichtliche Liste bietet der Stiftungsindex – gibt es auch einige staatliche Stipendien:
Weiterbildungsstipendium
Das Programm des Weiterbildungsstipendiums richtet sich an engagierte Fachkräfte bis einschließlich 24 Jahre (eine Verlängerung durch Elternzeit oder Freiwilligendienste ist möglich) mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Dazu zählen Arbeitnehmer*innen und Selbstständige. Auch Arbeitslose sind förderfähig, sofern sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dies von der Arbeitsagentur bestätigt wird. Das Stipendium in Höhe von maximal 6.000 Euro gilt vornehmlich für fachbezogene berufliche Weiterbildungen, aber auch fachübergreifende Qualifizierungen oder ein berufsbegleitendes Studium werden unter bestimmten Bedingungen gefördert. Zuständige Anlaufstellen sind meist die jeweilige Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer, bei der ein Berufsabschluss erworben wurde. Mehr Informationen zum Weiterbildungsstipendium unter https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/leistungen.html
Deutschland-Stipendium & Aufstiegsstipendium
Das Deutschland-Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert gemeinsam mit privaten Förderern Student*innen (auch in berufsbegleitenden Studiengängen) mit 300 Euro im Monat. Als Teil der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich das Aufstiegsstipendium explizit an Arbeitnehmer*innen, die ihr Erststudium berufsbegleitend absolvieren. Einkommensunabhängig erhalten sie 2.000 Euro im Jahr, Vollzeitstudent*innen bekommen 750 Euro im Monat. Mehr Informationen zur Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es unter https://www.bmbf.de/de/begabtenfoerderung-in-studium-und-beruf-73.html

4. Bildungsfonds, Studienkredite oder BaföG nutzen
Eine weitere Option, die in Erwägung gezogen werden kann, ist es, sich Geld zu leihen. Dies ist sowohl privat möglich als Vorfinanzierung über Freunde oder Familie oder durch verschiedene Darlehen-Varianten, die voll oder anteilig zurückgezahlt werden müssen. Dazu gehören Bildungsfonds, Studienkredite oder auch BaföG – wobei dafür die erforderlichen Bedingungen von Berufstätigen eher selten erfüllt werden. Die Konditionen dieser Angebote sind für berufsbegleitende Student*innen häufig günstiger als übliche Bankkredite.
5. Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen
Zwar ist dies kein direkter Finanzierungsweg für eine Weiterbildung, aber es bietet sich für jeden Steuerzahler (für Studenten auch rückwirkend) an, sich einen Teil der Kosten über die private Steuererklärung wiederzuholen. Ein nicht betrieblich veranlasstes Studium im Rahmen der Erstausbildung kann beispielsweise mit maximal 6.000 Euro als Sonderausgabe verlangt werden. Dazu gehören Kursgebühren, Lernmaterial, Kosten für Fahrten und Unterkunft sowie Verpflegung. Wer eine berufsbegleitende Weiterbildung wahrnimmt, für den kommt es häufiger in Frage, diese als Werbungskosten anzugeben. Diese sind in ihrer Höhe unbegrenzt und können sogar über das Jahr ihrer Entstehung hinaus noch als sogenannter Verlustvortrag geltende gemacht werden. Mehr Informationen und Tipps zur Besetzung der Weiterbildungskosten im Rahmen der Einkommenssteuer unter https://www.steuertipps.de/lexikon/a/ausbildungskosten
Gerne könnt ihr auf uns zukommen, damit wir euch individuell beraten, welche Finanzierungsmöglichkeit für euch die Beste ist! Denn je nach persönlicher Situation, kann auch die monatliche Ratenzahlung variieren.
Hier haben wir einige Beispiele für euch aufgeführt, wie die monatlich zu bezahlende Rate verringert werden kann:
Weiterbildung Kulturmanagement
Reguläre Kosten = 1960,00 €
Bezahlt in 8 Monatsraten= 245,00 €/Monat
Bei Bezug eines Bildungschecks (-500,00€)
= 182,50 €/Monat
Aufteilung der Raten auf 12 Monate (in begründeten Fällen)
= 164,00 €/Monat
Mit Bildungscheck oder Prämie (-500,00€)
= 122,00€/Monat
Weiterbildung Kunstpädagogik
Reguläre Kosten = 3960,00 €
Bezahlt in 18 Monatsraten= 220,00 €/Monat
Bei Bezug eines Bildungschecks (-500,00€)
= 192,00 €/Monat
Aufteilung der Raten auf 28 Monate (inbegründeten Fällen)
= 142,00 €/Monat
Mit Bildungscheck oder Prämie (-500,00€)
= 124,00€/Monat