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Wie kann ich meine berufliche Weiterbildung finanzieren?

Wer sich nach dem Abschluss einer ersten Ausbildung berufsbegleitend weiterbilden möchte, muss sich zwangsläufig mit den damit häufig verbundenen Kosten auseinandersetzen.

Wir haben einige Informationen und Links gesammelt, die dabei helfen sollen, einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten zu bekommen. Neben monatlichen Zahlungen gibt es noch weitere Modelle, die Kosten für eine berufsbegleitende Weiterbildung zu stemmen. Auch von staatlicher Seite und auf regionaler Ebene gibt es Unterstützung gesetzlicher und finanzieller Natur.

1. Arbeitgeber:in einbeziehen

Nicht nur persönlich ist eine Weiterbildung wichtig und sinnvoll, auch Arbeitgeber:innen können von der kontinuierlichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiter:innen profitieren. Sie kann dazu dienen, fachlich auf dem neusten Stand zu bleiben oder die eigenen Aufstiegschancen zu verbessern. Zwar besteht seitens der Arbeitgeber:innen keinerlei Verpflichtung zur Unterstützung, jedoch sollte man auf jeden Fall im Zusammenhang mit der geplanten berufsbegleitenden Weiterbildung mit dem/der Arbeitgeber:in über eine mögliche (Teil-)Erstattung der Kosten sprechen.

Bildungsurlaub Grafik

2. Bildungs­scheck beantragen

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, unter denen der Staat einen Teil der Kosten für eine berufliche Weiterbildung trägt. Beantragt werden kann zum Beispiel einmal pro Kalender-Jahr der „Bildungsscheck“. Dieser deckt die Hälfte der Kurs- und Prüfungs­gebühren ab, maximal aber 500 Euro.
Ansprechperson in Nord­rhein-West­falen ist die Beratungsstelle für berufliche Weiterbildung: www.weiterbildungsberatung.nrw.

Scheckliste

3. Für ein Stipendium bewerben

Hohe Stipendiensummen werden in Deutschland jährlich nicht ausgeschöpft – denn an diese denkt man häufig gar nicht, wenn man über mögliche Finanzierungswege nachdenkt. Dabei richten sie sich nicht nur etwa an herausragende Hoschul-Absolvent:innen, sondern fördern nach ganz unterschiedlichen Bedingungen. Neben zahlreichen Stiftungen (eine übersichtliche Liste bietet der Stiftungsindex ) gibt es auch einige staatliche Stipendien:

Weiterbildungsstipendium

Das Programm des Weiterbildungs­stipendiums richtet sich an engagierte Fach­kräfte bis einschließlich 24 Jahre (eine Verlängerung durch Elternzeit oder Freiwil­ligen­dienste ist möglich) mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Dazu zählen Arbeitnehmer:innen und Selbst­ständige. Auch Arbeits­lose sind förderfähig, sofern sie dem Arbeits­markt zur Verfügung stehen und dies von der Arbeitsagentur bestätigt wird. Das Stipendium in Höhe von maximal 6.000 Euro gilt vornehmlich für fachbezogene berufliche Weiterbildungen, aber auch fach­über­greifende Qualifizierungen oder ein berufs­begleitendes Studium werden unter bestimmten Bedingungen gefördert. Zuständige Anlaufstellen sind meist die jeweilige Handwerks- oder Industrie- und Handels­kammer, bei der ein Berufsabschluss erworben wurde. Mehr Informationen zum Weiterbildungsstipendium findet ihr hier

Deutschland-Stipendium & Aufstiegsstipendium

Das Deutschland-Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert gemeinsam mit privaten Förderern Student:innen (auch in berufsbegleitenden Studiengängen) mit 300 Euro im Monat. Als Teil der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich das Aufstiegsstipendium explizit an Arbeitnehmer:innen, die ihr Erststudium berufsbegleitend absolvieren. Einkommensunabhängig erhalten sie 2.000 Euro im Jahr, Vollzeitstudent:innen bekommen 750 Euro im Monat. Mehr Informationen zur Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findet ihr hier.

4. Bildungsfonds, Studienkredite oder BaföG nutzen

Eine weitere Option, die in Erwägung gezogen werden kann, ist sich Geld zu leihen. Das ist nicht nur privat möglich, in Form von Vorfinanzierungen über Freunde oder Familie, sondern auch durch Darlehen-Varianten, die voll oder nur anteilig zurückgezahlt werden müssen. Dazu gehören Bildungsfonds, Studienkredite oder auch BaföG – wobei dafür die erforderlichen Bedingungen von Berufstätigen eher selten erfüllt werden. Die Konditionen dieser Angebote sind für berufsbegleitende Student:innen häufig günstiger als übliche Bankkredite.

5. Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen

Zwar ist dies kein direkter Finanzierungsweg für eine Weiterbildung, aber es bietet sich für Steuerzahler:innen (für Student:innen auch rückwirkend) an, sich einen Teil der Kosten über die private Steuererklärung zurückzuholen. Ein nicht betrieblich veranlasstes Studium im Rahmen der Erstausbildung kann beispielsweise mit bis zu 6.000 Euro als Sonderausgabe verlangt werden. Dazu gehören Kursgebühren, Lernmaterialien, Kosten für Fahrten und Unterkunft sowie Verpflegung. Wer eine berufsbegleitende Weiterbildung wahrnimmt, für den kommt es häufiger in Frage, diese als Werbungskosten anzugeben. Diese sind in ihrer Höhe unbegrenzt und können sogar über das Jahr ihrer Entstehung hinaus noch als sogenannter Verlustvortrag geltend gemacht werden. Mehr Informationen und Tipps zur Besetzung der Weiterbildungskosten im Rahmen der Einkommenssteuer unter https://www.steuertipps.de/lexikon/a/ausbildungskosten.

Kommt gerne auf uns zu!

Wir beraten Euch individuell, welche Finanzierungsmöglichkeit für Euch die Beste ist.
Denn je nach persönlicher Situation, kann auch die monatliche Ratenzahlung variieren.

 

Hier haben wir einige Beispiele möglicher Ratenzahlungen für Euch aufgeführt:

WB Kulturmanagement
WB Kunstpädagogik
WB Museumspädagogik
WB Kulturpädagogik